Glasschaden

Kleiner Stein große Wirkung?
Glasschäden können häufig auch repariert werden. Für Teil- und Vollkaskoversicherte entstehen keine Kosten. Die Selbstbeteiligung wird nicht in Anspruch genommen. Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt ebenfalls unverändert. Folgende Vorgehensweise wird zur Reparatur von Steinschlägen angewendet: die schadhafte Stelle wird gereinigt und nach einem patentierten und von Kfz-Versicherungen anerkannten Spezialverfahren unter Druck gebracht. Mittels dieses Drucks wird der Glasbruch “geöffnet”, um ein Spezialharz einzubringen, das anschließend unter UV-Licht aushärtet und die schadhafte Stelle “versiegelt”, so dass einer weiteren Rissbildung vorgebeugt wird.